[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]
![]() | Geschmacksmuster Europa – ab EUR 279 netto zzgl. Amtsgebühren |
Unser Service im Überblick
- Anwaltliche Bewertung der Schutzfähigkeit Ihres Designs als Geschmacksmuster
- Erstellung der Warenklassen für Ihr eingetragenes Design
- Anmeldung Ihres Geschmacksmusters vor dem Harmonisierungsamt in Alicante / HABM (Gemeinschaftsgeschmacksmuster)
- Korrespondenz mit dem HABM (europäisches Markenamt)
- Übersendung der Geschmacksmuster-Urkunde
[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][vc_column_text]
Mandanten über uns
Wir haben sehr schnell Antworten erhalten. Wurden ausführlich beraten. Vorbehaltlos zu empfehlen. Vielen Dank
Sehr, sehr Professionell und auch noch Sympathisch. Ich fühle mich wirklich sehr gut aufgehoben.Ich bewerte hier mit reine und ehrliche Gewissheit.
Recherche und Beratung waren immer äußerst treffend und kompetent. Gefallen hat mir auch der schnelle Service.
Eine kompetente, persönliche Beratung und eine schnelle, zuverlässige Bearbeitung zu einem sehr guten Preis.
Breuer Lehmann Rechtsanwälte sind in ihrem Metier fachkundig und zeichnen sich durch eine herausragende Beratung aus.
[/vc_column_text][vc_message color=“alert-success“]
KOSTEN IM ÜBERLICK
279 EUR netto Anwaltshonorar
+ 19 % MWST (53.01 EUR)
+ 350 EUR Amtsgebühren
—————————-
= 682,01 EUR
= Schutz Ihres Designs in 28 europäischen Mitgliedstaaten für die ersten 5 Jahre[/vc_message][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column width=“1/3″][vc_message color=“alert-info“]Hinweise zum Produkt Geschmacksmuster Europa (Gemeinschaftsgeschmacksmuster):
Schutzdauer: Der Geschmacksmusterschutz besteht zunächst 5 Jahre nach Anmeldung und kann danach durch Verlängerung bis zu einer Maximalschutzdauer von 25 Jahren verlängert werden.
Anwaltliche Prüfung der Schutzfähigkeit Ihres Designs als Geschmacksmuster: Unsere auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwälte prüfen für Sie, ob Ihr Design als Geschmacksmuster schutzfähig ist. Hier wird insbesondere Wert auf die erforderliche Eigenart gelegt und geprüft, ob Ihre Design auch noch neu genug ist (= Ihr Design darf nicht mehr als ein Jahr vor der Anmeldung als Geschmacksmuster veröffentlicht worden sein = so genannte Neuheitsschonfrist für Geschmacksmuster).[/vc_message][vc_column_text]
ZUR MARKENANMELDUNG
Sie wollen eine Marke anmelden? Dann gelangen Sie über die folgenden Links direkt zu unseren Festpreisangeboten zur Markenanmeldung:
[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]
// Designschutz online beauftragen // (Geschmacksmuster)
Um uns mit der Anmeldung eines Designs zu beauftragen, füllen Sie einfach das folgende Formular aus. Sie erhalten sofort eine Eingangsbestätigung. Wir bearbeiten den Auftrag dann innerhalb der nächsten 4-5 Werktage.
[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]