![]() | Geschmacksmuster Deutschland – ab EUR 199 netto zzgl. Amtsgebühren |
Unser Service im Überblick
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Hinweis: Nicht jedes Muster kann automatisch auch als Geschmacksmuster angemeldet werden. Sollten wir nach Prüfung Ihres Musters / Designs zu dem Ergebnis kommen, dass eine Registrierung als geschütztes Design keinen Sinn macht bzw. nicht möglich ist, so berechnen wir nicht das volle Honorar, sondern den anteiligen Aufwand.
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Hier können Sie uns online mit der Anmeldung Ihres Geschmacksmusters beauftragen:
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Hinweise zum Produkt Markenanmeldung Geschmacksmuster Deutschland:
Schutzdauer: Der Geschmacksmusterschutz besteht zunächst 5 Jahre nach Anmeldung und kann danach durch Verlängerung bis zu einer Maximalschutzdauer von 25 Jahren verlängert werden.
Anwaltliche Prüfung der Schutzfähigkeit Ihres Designs als Geschmacksmuster: Unsere auf das Markenrecht und Designschutz spezialisierten Rechtsanwälte prüfen für Sie, ob Ihr Design grundsätzlich als Geschmacksmuster schutzfähig ist. Hier wird insbesondere Wert auf die erforderliche Eigenart gelegt und geprüft, ob Ihre Design auch noch neu genug ist (= Ihr Design darf nicht mehr als ein Jahr vor der Anmeldung als Geschmacksmuster veröffentlicht worden sein = so genannte Neuheitsschonfrist für Geschmacksmuster).
Unsere Empfehlung für Sie:
Sind Sie auch ausserhalb Deutschlands mit Ihrem Design vertreten oder haben Sie es besonders eilig (Designmesse o.ä.), so sollten Sie gleich die Anmeldung eines Geschmacksmusters für Europa (Gemeinschaftsgeschmacksmuster) in Betracht ziehen.
Unser Tipp: Beantragen Sie eine Aufschiebung der Bekanntmachung gleich mit. So wird die Veröffentlichung Ihres Geschmacksmusters um 30 Monate hinausgezögert, das Geschmacksmuster bleibt geheim und Sie haben Zeit, um an dem Produkt und der Markenstrategie noch zu feilen.